Im Folgenden sind die Schritte des Bonitätsprüfungsprozesses in chronologischer Reihenfolge aufgeführt:
Der Ratingprozess beginnt mit der Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags zwischen Ihnen und uns.
Im Kick-off erklären wir Ihnen den Ablauf des Prozesses und beschreiben die je nach Anlageklasse und den Merkmalen Ihres Unternehmens angeforderten Dokumente im Detail.
Unsere Analyst*innen führen die Kreditanalyse gemäß der festgelegten Ratingmethode durch. In der Regel treffen wir uns mit Ihren leitenden Angestellten oder den entsprechenden Sponsoren der Transaktion, um die Analyse zu besprechen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden.
Der Ratingausschuss ist das Gremium, das für die Genehmigung oder Änderung des vorgeschlagenen Kreditratings verantwortlich ist.
Sobald der Ratingausschuss das Kreditrating genehmigt hat, werden Sie gemäß den regulatorischen Anforderungen über die Ratingentscheidung informiert.
Sie haben einige Tage Zeit, das Kreditrating zu überprüfen. Sollten Sie gegen unser Kreditrating Einspruch erheben wollen, können Sie dies tun, sofern Sie neue Informationen und fundierte Argumente zur Untermauerung Ihres Einspruchs vorlegen. Wir prüfen den Einspruch und können ihn akzeptieren oder ablehnen. Nehmen wir ihn an, wird ein neuer Ratingausschuss einberufen, um das endgültige Ergebnis festzulegen.
Nachdem Sie das endgültige Kreditrating geprüft haben, wird die finale Version des Ratingberichts an Sie übermittelt und gegebenenfalls veröffentlicht.
Wir überwachen das vergebene Kreditrating kontinuierlich und überprüfen es mindestens einmal im Jahr, Staatenratings alle sechs Monate, gemäß den regulatorischen Anforderungen. Das Kreditrating kann jedoch jederzeit überprüft werden, wenn wir der Ansicht sind, dass Ereignisse eingetreten sind, die Ihr Rating oder das der Emission wesentlich beeinflussen.